AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Verträge mit Stefan Prosch, Einzelunternehmen mit Sitz in 5081 Anif-Niederalm, Österreich.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die Inhalte zu lesen.
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Geltung und Vertragsabschluss
1.1 - Stefan Prosch, Dorfstraße 37, 5081 Anif–Niederalm, Österreich (im Folgenden "Auftragnehmer") erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit Unternehmern (B2B).
1.2 - Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
1.3 - Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website des Auftragnehmers abrufbar. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als akzeptiert, sofern kein schriftlicher Widerspruch binnen 14 Tagen erfolgt.
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Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
2.1 - Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2.2 - Es sind maximal zwei Feedbackrunden inkludiert. Weitere Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand verrechnet.
2.3 - Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend. Für daraus resultierende Zusatzaufwände wird ein gesondertes Honorar fällig.
2.4 - Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Bei Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber gelieferte Materialien stellt dieser den Auftragnehmer schad- und klaglos.
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Fremdleistungen und Subunternehmer
3.1 - Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte heranzuziehen.
3.2 - Hosting-Leistungen können vom Auftragnehmer direkt oder über externe Anbieter erbracht werden. Im Falle der Vermittlung haftet der externe Anbieter für die Betriebsverfügbarkeit.
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Projektbeginn, Übergabe und Abnahme
4.1 - Der Projektstart erfolgt nach schriftlicher Beauftragung und Zahlung der ersten Rate.
4.2 - Die Übergabe erfolgt in der Regel durch Liveschaltung, Übergabe von Zugangsdaten oder Bereitstellung von Daten (z. B. ZIP-Archiv).
4.3 - Der Auftraggeber hat das Projekt binnen 5 Werktagen schriftlich abzunehmen oder Mängel zu melden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Abnahme als erfolgt.
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Zahlungsbedingungen
5.1 - Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Raten:
- 40 % bei Auftragserteilung
- 40 % bei Übergabe
- 20 % nach Abnahme (spätestens 10 Tage nach Übergabe)
5.2 - Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 9,2 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Mahnpauschale von € 40. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
5.3 - Bei Ratenzahlung tritt bei Verzug Terminverlust ein, d. h. der gesamte offene Betrag wird sofort fällig.
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Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
6.1 - Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übertragen.
6.2 - Ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist eine Weitergabe, Veränderung oder Nutzung durch Dritte unzulässig.
6.3 - Die Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftragnehmer zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) ist gestattet.
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Wartung und Support
7.1 - Wartungs- und Supportverträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Diese haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
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Gewährleistung und Haftung
8.1 - Der Auftraggeber hat Mängel schriftlich binnen 7 Tagen nach Übergabe zu melden. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung binnen angemessener Frist.
8.2 - Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Nettoauftragswertes begrenzt.
8.3 - Für Inhalte, Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine rechtliche Verantwortung.
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Schlussbestimmungen
9.1 - Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 - Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
Stand: Juni 2025